Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: März 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Call Lana im Auftrag des Kunden (Auftraggeber) durchführt. Er wird automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei Nutzung des Dienstes.
(1) Gegenstand dieses Auftragsverarbeitungsvertrags ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer (Call Lana GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer") im Auftrag des Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"):
(2) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages (Nutzungsvertrag) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie beginnt mit der Registrierung und endet mit der Kündigung des Dienstes.
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Erbringung des KI-Telefonassistenten-Dienstes „Call Lana".
(2) Die Verarbeitung umfasst folgende Tätigkeiten:
Folgende Kategorien personenbezogener Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:
Von der Verarbeitung betroffen sind:
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet.
(2) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(3) Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten (siehe § 7).
(4) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten, insbesondere bei:
(5) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.
(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Anrufer in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung durch den KI-Telefonassistenten zu informieren, insbesondere über:
(3) Der Auftraggeber erteilt alle Weisungen in Textform (E-Mail genügt). Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
Der Auftragnehmer hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:
(1) Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der nachfolgend aufgeführten Unterauftragsverarbeiter zu:
| Unterauftragnehmer | Standort | Zweck |
|---|---|---|
| Supabase Inc. (Hosting: Hetzner) | Nürnberg, Deutschland | Datenbank, Authentifizierung, Echtzeit-Funktionen |
| Microsoft Azure (OpenAI-Dienste) | EU (West Europe) | KI-Sprachverarbeitung und -Transkription |
| VAPI Inc. | USA (mit EU-DPA/SCCs) | Telefonie-Infrastruktur und Anrufabwicklung |
| Stripe Inc. (Stripe Payments Europe Ltd.) | Dublin, Irland (EU) | Zahlungsabwicklung |
| Resend Inc. | USA (mit EU-DPA/SCCs) | Transaktionale E-Mails (Rechnungen, Benachrichtigungen) |
| Plausible Analytics | EU | Cookielose Website-Analyse |
| Netlify Inc. | USA (mit EU-DPA/SCCs) | Website-Hosting und Content Delivery |
(2) Für Unterauftragsverarbeiter mit Sitz außerhalb der EU/des EWR (VAPI, Resend, Netlify) bestehen Standardvertragsklauseln (SCCs) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO als Garantie für ein angemessenes Datenschutzniveau.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern. Der Auftraggeber kann gegen diese Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung Einspruch erheben.
(4) Der Auftragnehmer schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der die gleichen Datenschutzpflichten auferlegt wie diese AVV.
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte gemäß Kapitel III DSGVO:
(2) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Antrag auf Wahrnehmung ihrer Rechte direkt an den Auftragnehmer, leitet dieser den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
(1) Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
(2) Die Meldung enthält mindestens:
(1) Nach Beendigung des Hauptvertrages löscht der Auftragnehmer sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung besteht.
(2) Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer vor der Löschung eine Kopie der Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung (Datenexport über das Dashboard).
(3) Die Löschung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende. Der Auftragnehmer bestätigt die vollständige Löschung auf Anfrage schriftlich.
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages und der datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Dies kann erfolgen durch:
(2) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
(1) Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO.
(2) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eine nicht den Weisungen des Auftraggebers entsprechende Verarbeitung verursacht werden, sofern er seinen speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus der DSGVO nicht nachgekommen ist oder gegen die rechtmäßigen Weisungen des Auftraggebers gehandelt hat.
(1) Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei Registrierung und Nutzung des Dienstes „Call Lana" und ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hildesheim.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
Wir stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung:
E-Mail: info@call-lana.de
Telefon: +49 152 33539841